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Verbotene und gefährliche Gegenstände

Gefährliche und verbotene Gegenstände

Gefährliche Artikel - Gefahrengüter


Gefährliche Artikel sind Gegenstände oder Substanzen, die ein mögliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit, Eigentum oder die Umwelt darstellen können. Für den Transport dieser Artikel gelten besondere Bestimmungen.

Gefährliche Artikel, die Sie weder persönlich noch im Gepäck mitführen dürfen:

  • Selbstverteidigungs-Hilfen, wie z.B. Tränengas, Muskat- und Pfeffersprays oder ähnliche Gegenstände, die reizende oder handlungsunfähig machende Stoffe enthalten.
  • Sicherheitsausrüstung, wie z.B. Sicherheitsaktenkoffer/-taschen oder Geldbehälter/-taschen, usw. die gefährliche Güter enthalten, z.B Lithiumbatterien und/oder pyrotechnische Artikel 
  • Streichhölzer, die sich an allen Oberflächen anzünden lassen
  • Feuerzeuge, die nicht absorbierten Brennstoff enthalten, Zigarrenanzünder, Nachfüllbenzin oder
    -kartuschen
  • Sauerstoffausrüstung mit Flüssigsauerstoff
  • Alkoholische Getränke, die Alkohol über 70 % enthalten
  • Explosive Stoffe, z.B. Sprengstoff, Feuerwerkskörper, Munition mit Explosiv- und Brandgeschossen
  • Giftige und/oder entzündbare Gase, z.B. Gaskartuschen für Campingkocher
  • Leicht entzündbare oder selbstentzündbare Flüssigkeiten und Feststoffe, z.B. Treibstoff, Feuerzeugbenzin, Lacke, Lösungsmittel, Alkohol über 80 %, Anzünder
  • Oxidierende Materialien, z.B. Farbbeize, Bleichmittel
  • Organische Peroxyde, z.B. Härter für Fiberglas
  • Giftige Substanzen, z.B. Pestizide, Insektizide
  • Infektiöse Substanzen, z.B. Diagnostische Muster
  • Radioaktives Material
  • Ätzende Substanzen, z.B. Quecksilber
  • Magnetische Stoffe 

 

Gefährliche Artikel, die Sie unter Einhaltung bestimmter Transportbedingungen mitnehmen dürfen:

  • Alkoholische Getränke
  • Batteriebetriebene Rollstühle/Mobilitätshilfen
  • Campingöfen und Brennstoffbehälter
  • Druckpatronen mit nicht giftigem, nicht entzündbarem Gas
  • Druckzylinder mit Sauerstoff oder Luft für medizinische Zwecke
  • Elektronische Geräte mit Brennstoffzellen oder Lithium/Lihium-Ionen Zellen oder Batterien
  • Feuerzeuge
  • Herzschrittmacher
  • Hitze entwickelnde Geräte
  • Isolierbehälter mit gekühltem, verflüssigtem Stickstoff
  • Lithium-Ionen Batterien
  • Lockenstäbe mit Kohlenwasserstoff
  • Medizinische oder kosmetische Artikel
  • Medizinischer Sauerstoff
  • Munition 
  • Radiopharmazeutika
  • Schwimmwesten
  • Spraydosen
  • Sicherheits-Streichhölzer
  • Taucherlampen
  • Trockeneis
  • Quecksilberthermometer und-barometer

 

Details zu den Transportbedingungen finden sie hier

Verbotene Gegenstände 

Die Europäische Union hat in der Verordnung (EG) Nr. 185/2010 der Kommission vom
04. März  2010 zur Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen grundlegenden Normen für die Luftsicherheit, Gegenstände definiert, die von den Fluggästen nicht mitgenommen werden dürfen.

Verbotene Gegenstände im Handgepäck 

Verbotene Gegenstände im aufgegebenen Gepäck